01.01.2015
ZiviltechnikerInnen im FSVG pensionsversichert
Mit 1. Jänner 2013 sind Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker in der Pensionsversicherung nach dem Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG) pflichtversichert.
Beginn und Ende der Pensionsversicherung
Mit 1. Jänner 2013 sind alle selbständig erwerbstätigen ZiviltechnikerInnen und die angestellten GeschäftsführerInnen von Ziviltechnikergesellschaften mit aufrechter Befugnis nach dem FSVG pensionsversichert. Die FSVG-Pensionsversicherung endet mit dem letzten Tag des Kalendermonats, in dem die aktive Befugnis wegfällt.
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