11.09.2014Sachliche Rechtfertigung einer regionalen Einschränkung durch RVSIn der Entscheidung W 138 2008703-2 befasste sich das Bundesverwaltungsgericht damit, ob die Angabe in den Ausschreibungsunterlagen, dass die Asphaltmischwerke im Umkreis von maximal 80 Kilometer des gegenständlichen Bauvorhabens liegen müssen, vergaberechtlich zulässig ist. Da eine sachliche Rechtfertigung für dieses Kriterium gegeben war, liegt kein Widerspruch zum Vergaberecht vor und die Kilometerangaben können als Zuschlagskriterium festgelegt werden. |
14.08.2014Auftragswertberechnung bei BauvorhabenVon einem Auftraggeber wurden vier Aufträge im Wege der Direktvergabe vergeben. Bei diesen Aufträgen handelt es sich um zwei Baumeisterarbeiten und zwei Glaserarbeiten, und zwar um Instandsetzungsarbeiten für unterschiedliche Wohnhausanlagen. Das Landesverwaltungsgericht Wien musste nunmehr beurteilen, ob es sich bei diesen vier Direktvergaben um ein Bauvorhaben handelt oder um Aufträge, welche sich auf vier unterschiedliche Bauwerke beziehen. |
13.08.2014Teilleistungen der Architekturplanung sind zusammenzuzählenFür den Neubau einer Neuen Mittelschule wurden die Planungsdienstleistungen "Vorentwurf, Entwurf und Einreichplanung" im Wege einer Direktvergabe vergeben. Der Auftragswert betrug ca. € 97.000,-- exkl. USt. In weiterer Folge sollten ebenfalls die Ausführungsplanung/Kostenermittlungsgrundlagen/künstlerische, technische und geschäftliche Oberleitung vergeben werden. Der Verwaltungsgerichtshof musste nunmehr entscheiden, ob die Aufteilung der Planungsleistungen zulässig war, oder ob die gesamte Architekturplanung für die Auftragswertberechnung heranzuziehen gewesen wäre. |
17.07.2014Einstufung als öffentlicher BauauftragDer Europäische Gerichtshof musste in seiner Entscheidung vom 10.7.2014, C-213/13 darüber urteilen, ob die Errichtung eines Bauwerkes, das den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen genügt, als öffentlicher Bauauftrag zu qualifizieren ist, auch wenn der Auftrag eine Verpflichtung enthält, dass das betreffende Bauwerk vom öffentlichen Auftraggeber gemietet wird. Ergebnis: Es liegt ein öffentlicher Bauauftrag vor. |
13.01.2014Bei Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren kein automatisches AusscheidenAufgrund einschlägiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) widerspricht ein automatischer Ausschluss bzw. ein absolutes Verbot einer Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren dem Unionsrecht. |
16.09.2013Ärztekammer Westfalen-Lippe ist keine öffentliche AuftraggeberinDer Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12.09.2013, C-526/11 festgestellt, dass die Ärztekammer Westfalen-Lippe nicht als öffentliche Auftraggeberin gemäß Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/18/EG zu qualifizieren ist. |
07.08.2013Bietergemeinschaft zwischen ZT und planendem Baumeister zulässigDer Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12.06.2013 die Zulässigkeit der Bildung einer Bietergemeinschaft zwischen einer ZT-Gesellschaft und einer Gesellschaft mit einer Gewerbeberechtigung als planende Baumeisterin für zulässig erklärt. |
26.04.2012Neue Entscheidung zur Bietergemeinschaft zwischen ZiviltechnikerInnen und GewerbetreibendenDas Bundesvergabeamt hat in seiner Entscheidung N/0087-BVA/12/2011-24 ausgesprochen, dass die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen ZiviltechnikerInnen und planenden BaumeisterInnen möglich ist. Gegenständlich waren die Generalbauaufsicht und Leistungen gemäß BauKG ausgeschrieben. Die Zuschlagsempfängerin sollte eine Arbeitsgemeinschaft bestehend aus einem Ziviltechniker und einem planenden Baumeister sein. Diese Konstellation wurde von einer Antragstellerin mit dem Argument bekämpft, dass die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 21 Abs. 3 Ziviltechnikergesetz zwischen diesen Berufsgruppen nicht möglich sei. § 21 Abs. 3 ZTG gibt vor, dass die Bildung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Gewerbetreibenden nur zulässig ist, wenn diese zur ausführenden Tätigkeit nicht berechtigt sind. Die Antragstellerin brachte hiezu vor, dass ihr die Einschränkung der Baumeisterbefugnis des beteiligten Baumeisters bekannt sei, dies jedoch irrelevant wäre, da jederzeit die umfassende Baumeisterbefugnis angemeldet werden bzw. wieder aufleben könne. Das Bundesvergabeamt konnte dieser Auffassung nicht folgen und stellte fest, dass die Einschränkung der Gewerbeberechtigung für das Baumeistergewerbe auf "planende und beratende Tätigkeiten" bzw. die " Ausnahme der Berechtigung zur Vornahme ausführender Tätigkeiten dieses Gewerbes im Rahmen eines solchen Gewerbes" nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung als zulässig anzusehen ist. Hiebei handelte es sich um eine Teilzurücklegungserklärung. Da gegenständlich die Baumeisterbefugnis auf "planende und beratende Tätigkeiten" eingeschränkt war, ist die Bildung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit einem Ziviltechniker möglich. Weiters führt das Bundesvergabeamt aus, dass eine Zurücklegung bzw. Teilzurücklegung unwiderruflich ist. Die jederzeitige Aktivierung der ausführenden Tätigkeit ist demnach nicht möglich. Da der Baumeister somit zu ausführenden Tätigkeiten nicht berechtigt war, lag auch kein Verstoß gegen § 21 Abs. 3 ZTG vor, sodass dieser Arbeitsgemeinschaft zugeschlagen werden konnte. Verfasserin: Mag. Heike Glettler, heike.glettler@ztkammer.at |
04.08.2011Planungsfehler sind unbehebbare MängelDas Bundesvergabeamt hat in seiner Entscheidung vom 22.3.2011, GZ N/0008-BVA/08/2011-211, festgestellt, dass Planungen, die den Planungsvorgaben der Auftraggeberin widersprechen, ein fehlerhaftes Angebot darstellen. Im konkreten Fall hat die Antragstellerin in einem Bereich eines Schulgebäudekomplexes, der das Konferenzzimmer beherbergt, entgegen den Vorgaben der Auftraggeberin einen Küchenbereich eingeplant. |
04.08.2011Unvollständig bekanntgegebene ZuschlagsentscheidungDer Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark hat in seiner Entscheidung vom 17.8.2010, GZ 443.8-5/2010, eine Mitteilung einer Zuschlagsentscheidung, die lediglich den in Aussicht genommenen Zuschlagsempfänger sowie die Vergabesumme beinhaltet, als rechtswidrig erkannt. |
04.08.2011Abweichungen vom Raum- und Funktionsprogramm kein AusscheidungsgrundDas Bundesvergabeamt hat in seiner Entscheidung vom 6.4.2010, GZ N/0009-BVA/13/2010-17, festgehalten, dass Abweichungen vom Raum- und Funktionsprogramm in einem Verhandlungsverfahren bei widersprüchlichen Vorgaben zur Einhaltung von Nutzflächen keinen Ausscheidungsgrund darstellen. Selbst wenn die Ausschreibungsunterlagen nicht in sich widersprüchlich gewesen wären, wären die aufgezeigten Abweichungen unter den gegebenen Umständen behebbare Mängel gewesen. Durch eine Mängelbehebung wäre die Wettbewerbsstellung des Bieters gegenüber seinen Mitbietern nicht materiell verbessert worden. Auch deshalb wäre ein Ausscheiden unzulässig gewesen. |
17.03.2011Keine Aufteilung von Architekturleistungen zur Umgehung des AuftragswertesAus der Entscheidung VwGH 8.10.2010, 2007/04/0188 geht hervor, dass der Grundsatz des Vergaberechts, dass Vergabevorhaben nicht zu dem Zweck aufgeteilt werden dürfen, um die Anwendung der Vergabevorschriften zu umgehen, auch auf Architekturleistungen anzuwenden ist. Die einzelnen Teilleistungen der Planung gemäß § 3 HOA – Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungsplanung, Kostenermittlungsgrundlage sowie künstlerische, technische und geschäftliche Oberleitung – sind demnach grundsätzlich zusammen zu zählen. Eine Aufteilung ist nur aufgrund einer ausreichend sachlichen Rechtfertigung möglich. |
10.03.2011Arbeitsgemeinschaft zwischen ZiviltechnikerInnen und GewerbetreibendenNachstehend finden Sie divergierende Entscheidungen zur Thematik „Bietergemeinschaft zwischen ZiviltechnikerInnen und Gewerbetreibenden“. Der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland sah den Ausschluss eines derartigen Bieters für nicht gerechtfertigt an; der Verwaltungsgerichtshof bzw. der Vergabekontrollsenat Wien sprachen sich hingegen für die Ausscheidensentscheidung aus. |
15.09.2009Alternativangebote benötigen GleichwertigkeitskriterienDie ASFINAG hat im Zuge eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip die Herstellung von Lärmschutzwänden ausgeschrieben. Gemäß den Ausschreibungsunterlagen waren Alternativangebote neben einem ausschreibungskonformen Hauptangebot zugelassen. Hinsichtlich der Kriterien zur Prüfung der technischen Gleichwertigkeit wurde auf die technischen und rechtlichen Spezifikationen in den betreffenden Ausschreibungsteilen verwiesen. Die Zuschlagsentscheidung lautete auf ein Alternativangebot. Diese Zuschlagsentscheidung wurde vom Bundesvergabeamt (BVA) für nichtig erklärt. |