22.11.2021Fortbildungsverordnungen für Ziviltechniker:innenDie bereits lange bestehende Fortbildungsverpflichtung für Ziviltechniker:innen wurde um Vorgaben ergänzt. Nunmehr wird konkret die Erbringung eines Nachweises über die regelmäßige Fortbildung von ZT gefordert. Die beiden Bundessektionen haben von ihrer Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht und festgelegt, in welchem Ausmaß Zivilingenieur:innen und Architekt:innen diese Nachweise zu erbringen haben. Die Verordnungen treten mit 1.1.2022 in Kraft und sind (mit weiteren Informationen) hier abrufbar. Mittlerweile wurden auch die elektronischen Tools zur einfachen und schnellen Einbringung der Nachweise erstellt. Diese finden Sie unter www.ziviltechniker.at. Die Anleitung für Zivilingenieur:innen finden Sie hier, jene für Architekt:innen hier. |