e-Card für Opting Out VersicherteDie Bundeskammer hat mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger unter Einbeziehung der UNIQA zugunsten der in der UNIQA Gruppenkrankenversicherung versicherten ZiviltechnikerInnen die Möglichkeit der Beantragung einer e-Card ausverhandelt. Damit können derzeit folgende von den Sozialversicherungsträgern zur Verfügung gestellten Services genützt werden: * Erleichterte Teilnahme am Elektronischen Impfpass, in dem insbesondere auch COVID-19-Schutzimpfungen verzeichnet werden. Weiters plant die Bundesregierung die Einführung eines Immunitätsnachweises in Form eines „Grünen Passes“, auf dem Impfdaten, positive Antikörpertests und überstandene COVID-19-Infektionen gespeichert werden sollen. Die technischen Verfahren der ELGA mit der e-Card als Zugangsschlüssel sollen dabei Berücksichtigung finden. Ab sofort können Sie daher, sofern Sie dem Gruppenkrankenversicherungsvertrag beigetreten und bei der UNIQA krankenversichert sind, über ein Online-Formular auf https://www.svs.at/e-card-Antrag/ kostenlos eine e-Card für sich und Ihre mitversicherten Angehörigen beantragen. Für die Online-Antragstellung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis sowie einen Nachweis der Kammerzugehörigkeit. Der Nachweis der Kammerzugehörigkeit kann alternativ durch Einscannen einer der folgenden Unterlagen erbracht werden: • ZiviltechnikerInnenausweis Wenn Sie aufgrund einer anderen Erwerbstätigkeit bereits über eine e-Card verfügen, ist eine Antragstellung nicht erforderlich. Sollten Sie jedoch eine nicht mehr gültige e-Card besitzen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall eine Neuausstellung notwendig ist.
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