Voraussetzungen für die Erlangung der Befugnis
Die Voraussetzungen für die Verleihung der Ziviltechnikerbefugnis und die Eintragung in das Berufsverzeichnis sind:
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staates, Staatsangehörigkeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder durch sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen den österr. Staatsbürgern gleichgestellte Personen.
- Absolvierung eines facheinschlägigen Hochschul- oder Fachhochschulstudiums
- eine dreijährige Praxis im Bereich der angestrebten Befugnis, wovon ein Jahr während des Masterstudiums oder des letzten Abschnittes des Diplomstudiums absolviert werden kann.
- die erfolgreiche Ablegung der Ziviltechnikerprüfung
Abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium
Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium bzw. Fachhochschulstudium einer technischen, montanistischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung, ein Architekturstudium im Rahmen der Akademie der angewandten und bildenden Künste, einer Studienrichtung der Bodenkultur, das an einer EWR-Universität absolviert oder nostrifiziert wurde.
Drei Jahre facheinschlägige Praxis
Nach dem Studienabschluss müssen mindestens drei Jahre an einschlägiger Praxis nachgewiesen werden.
Diese kann in einem Dienstverhältnis zurückgelegt werden, als persönlich ausübende/r Gewerbetreibende/r eines reglementierten Gewerbes oder im öffentlichen Dienst.
Für Architektur und bautechnische Studien ist innerhalb der drei Jahre auch ein Jahr Praxis auf Baustellen (örtliche Bauaufsicht) notwendig. Bei der Prüfung der Ansuchen wird auf diese Spezialpraxis besonderes Augenmerk gelegt.
Für das Fachgebiet Vermessungswesen ist von der Gesamtpraxiszeit zumindest ein Jahr auf dem Gebiet der Grenzvermessung notwendig.
Praxiszeiten sind jene Zeiten während eines Dienstverhältnisses gleichzuhalten, bei denen ein Beschäftigungsverbot gemäß dem Mutterschutzgesetz 1979, BGBl. Nr. 221/1979, eintritt oder Zeiten des Bezugs von Leistungen aus dem Versicherungsfall Mutterschaft von ein Gewerbe gemäß Abs. 1 Z 2 ausübenden Frauen.
Auf die Dauer der praktischen Betätigung von 3 Jahren sind Praxiszeiten, die während des Masterstudiums oder des letzten Abschnittes des Diplomstudiums, Magisterstudiums, Fachhochschul-Diplomstudiengangs oder Fachhochschul-Magisterstudiengangs absolviert wurden, bis zu einem Ausmaß von 12 Monaten anzurechnen.
Ziviltechnikerprüfung
Prüfungsinhalte sind:
Rechtliche und fachliche Vorschriften
Berufs- und Standesrecht
Österreichisches Verwaltungsrecht
Betriebswirtschaftslehre
Zur bestmöglichen Vorbereitung bietet die Kammer entsprechende Vorbereitungskurse an.
Befugnis und Vereidigung
Wer die Prüfung erfolgreich absolviert hat, wird nach bescheidmäßiger Verleihung der Befugnis durch das Bundesministerium vom jeweiligen Landeshauptmann offiziell als ZiviltechnikerIn vereidigt und darf die entsprechende Befugnis ausüben.
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