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Allgemeiner Lostopf Wettbewerbe Kärnten

ALLGEMEINER LOSTOPF WETTBEWERBE KÄRNTEN

Aufgrund der Umfrage vom 17. Juli 2019 haben sich 51 Architektinnen und Architekten für den "Allgemeinen Lostopf Kärnten" angemeldet. Die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten hat bei geladenen Verfahren außerhalb des geförderten Wohnbaues die Möglichkeit, eine/n TeilnehmerIn zu nominieren.

Die Losung der TeilnehmerInnen erfolgt im Rahmen einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses. Es ist jedem/jeder TeilnehmerIn am Lostopf möglich, den Stand des Lostopfes während der Bürozeiten im zt:haus Kärnten in Klagenfurt einzusehen.

Sollte sich der Lostopf leeren,wird dieser mittels neuerlicher Umfrage befüllt.

Für den geförderten Wohnbau gibt es eine gesonderte Vereinbarung mit den Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen Kärntens und einen eigenen Lostopf Wohnbau.

Aufnahme:
In den Lostopf werden alle Kärntner Architektinnen und Architekten mit aufrechter oder ruhender Befugnis aufgenommen, die ihr Interesse schriftlich an die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten bekunden. Voraussetzung für die Aufnahme in den Lostopf ist ein Kanzleisitz bzw. Wohnsitz (bei ruhender Befugnis) in Kärnten.

ArchitektInnen in Kärnten, die sich noch nicht für den Lostopf gemeldet haben, können sich jederzeit für den Lostopf melden (Formular).

Herausnahme:
Alle TeilnehmerInnen an einem Verfahren, egal ob von dem/der AusloberIn oder der Kammer genannt, werden aus dem Topf genommen. Sollten Sie gezogen werden, fragen wir Sie selbstverständlich vor einer Bekanntgabe an den/die AusloberIn, ob Sie mit einer Teilnahme einverstanden sind.

Der/Die geloste TeilnehmerIn kann innerhalb von zwei Tagen nach Ziehung aus dem Lostopf die Teilnahme am Wettbewerb einmal verweigern. Bei einer weiteren Ablehnung der Teilnahme nach Ziehung durch die ZT Kammer wird der/die Geloste jedoch aus dem Lostopf genommen.

Gibt ein/e TeilnehmerIn, welche/r aus dem Lostopf einem Verfahren zugelost wurde, keinen Wettbewerbsbeitrag ab oder ist der Wettbewerbsbeitrag nicht jurierungsfähig, wird diese/r TeilnehmerIn auf drei Jahre aus dem Lostopf der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten gesperrt.

Der aktuelle Stand des Inhaltes des Lostopfes ist im zt:haus Kärnten zur Einsichtnahme aufliegend und hier abrufbar.


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