Recht auf Namensnennung in Medien - Kammer W/NÖ/Bgld gewinnt ProzessVom OLG Wien wurde festgestellt, dass der Architekt ein Recht darauf hat, im Falle eines Berichtes über die Eröffnung eines von ihm geplanten Bauwerkes namentlich genannt zu werden, wenn dieses Gegenstand des Artikels und nicht lediglich Beiwerk für andere dargestellte Vorgänge ist. Ausgangslage des von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland unterstützten Musterprozesses war die Berichterstattung über die Fertigstellung einer Wohnhausanlage in der Gemeindezeitung. Die Anlage wurde abgebildet und ebenfalls die gute Architektur besprochen. Dies jedoch ohne den Namen des Architekten zu nennen.
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