e-Rechnungen an den Bund ab 2014Das IKT-Konsolidierungsgesetzes (IKTKonG) sieht die verpflichtende Übermittlung von elektronischen Rechnungen (kurz: e-Rechnungen) im Waren- und Dienstleistungsverkehr (ausgenommen Barzahlungen) an den Bund ab 1.1.2014 vor. Die e-Rechnungsverordnung regelt die Verpflichtung zur Ausstellung und Übermittlung von e-Rechnungen an Bundesdienststellen und legt Voraussetzungen betreffend den Inhalt der Rechnungen, die zu verwendende Datenstruktur sowie die Übertragungswege fest. Durch die zukünftigen e-Rechnungen an den Bund sollen aufwändige und kostenintensive Prozesse bei der Abwicklung von Rechnungen mit Bundesdienststellen vermieden werden. Ein diesbezüglicher Leitfaden wurde uns von Frau Mag. Wechner (LK Tirol/Vorarlberg) zur Verfügung gestellt.
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