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Basiszinssatz/VerzugszinsenDie gesetzlichen Verzugszinsen bei Unternehmensgeschäften und im öffentlichen Auftragswesen sind an den Basiszinssatz gekoppelt, der vom Europäischen Zentralbank-Rat halbjährlich festgelegt wird. Die Verzugszinsen betragen 9,2 % über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Soweit der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich ist, hat er nur 4 % Zinsen zu entrichten. Den aktuellen Basiszinssatz finden Sie hier.
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