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Versicherungen
Betriebliche Selbständigenvorsorge für ZiviltechnikerInnen ab 1.1.2010
ZiviltechnikerInnen können ab 1.1.2010 an der Selbständigenvorsorge teilnehmen, die BAIK hat damit den frühest möglichen Zeitpunkt gewählt.
Die Entscheidung für oder gegen eine verpflichtende Teilnahme am Modell der Selbständigenvorsorge muss jede Ziviltechnikerin/jeder Ziviltechniker für sich selbst treffen.
Für diese Entscheidung gilt eine Frist von einem Jahr. Sie ist dann dauerhaft bindend!
Details dazu finden Sie in der von der Bundeskammer zur Verfügung gestellten
Kurzinformation
oder auf der Homepage der Wohlfahrtseinrichtungen unter: www.arching.at/bund/we/WE-556.htm
Seit dem 01.01.2013 erfolgt die Einhebung der Beiträge über die SVA, Infos dazu finden Sie in der SVA-Broschüre
Antragsformular
Verfügbare Downloads:
selbstaendigenvorsorge.pdf
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