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Elektronische Antragstellung im Forstbereich Kärnten

Mit der letzten Novelle des Kärntner Landes-Forstgesetzes wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine rein elektronische Antragstellung und Planübermittlung geschaffen. Nunmehr ist auch die technische Umsetzung erfolgt und bei den Bezirkshauptmannschaften in Betrieb genommen. 

Ab sofort besteht nun die Möglichkeit, im ZT-Archiv die Anträge an die Bezirkshauptmannschaften zu verfassen und abzusenden.

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