ZT-Informationen / Service / Mitteilungen der Kammer Novelle der Geschäftsordnung des Sanierungswohnbautisches SteiermarkAuf Basis der bisherigen Erfahrungen wurde die Geschäftsordnung überarbeitet. Wichtigste Neuerungen: Es wird präzisiert, dass in gefährdeten Bereichen nach forst- und wasserrechtlichen Bestimmungen die Gefahrenfreistellung bei Assanierungsvorhaben bereits bei Antragstellung vorliegen muss. Im Hinblick auf die besonderen Anforderungen in der Stadt Graz wird den beizubringenden Unterlagen für Graz das Formblatt „Grundstücksbeurteilung“ hinzugefügt. Die Novelle ist unter www.wohnbau.steiermark.at unter Wohnbaurecht abrufbar Text
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