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Novelle der Geschäftsordnung des Sanierungswohnbautisches Steiermark

Auf Basis der bisherigen Erfahrungen wurde die Geschäftsordnung überarbeitet.

Wichtigste Neuerungen:
Einladung, das Instrument der Voranfrage verstärkt in Anspruch zu nehmen.

Es wird präzisiert, dass in gefährdeten Bereichen nach forst- und wasserrechtlichen Bestimmungen die Gefahrenfreistellung bei Assanierungsvorhaben bereits bei Antragstellung vorliegen muss.

Im Hinblick auf die besonderen Anforderungen in der Stadt Graz wird den beizubringenden Unterlagen für Graz das Formblatt „Grundstücksbeurteilung“ hinzugefügt.

Die Novelle ist unter www.wohnbau.steiermark.at unter Wohnbaurecht abrufbar

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