Berufszugang / Die ZiviltechnikerInnen / ZT-Befugnis

Allgemeine Informationen zur Verleihung der ZT-Befugnis

Die ZT-Befugnis wird nach Ablegung der ZT-Prüfung für jenes Fachgebiet verliehen, auf dem der/die Befugniswerber:in die ZT-Prüfung abgelegt hat.

Ziviltechniker:innen werden eingeteilt in:
Architekt:innen und
Ingenieurkonsulent:innen

Ingenieurkonsulent:innen dürfen auch die Bezeichnung „Zivilingenieur:in“ führen.

Nähere Informationen finden Sie hier.


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