ZT-Informationen / Service / Mitteilungen der Kammer Förderungsrichtlinien 2016 für die kommunale SiedlungswasserwirtschaftDie neuen Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Um die Bedeutung der Kenntnis über den Anlagenzustand hervorzuheben, wird für Sanierungen als Förderungsvoraussetzung die Vorlage der Dokumentation (Leitungskataster) inklusive eines Reinvestitionsplanes gefordert. Der Basisfördersatz wird mit 10% der förderungsfähigen Kosten festgelegt. Der Spitzenfördersatz beträgt im Trinkwasserbereich bis zu 25% und im Abwasserbereich bis zu 40% der förderungsfähigen Kosten. Die Berechnung der Spitzenförderung berücksichtigt die spezifischen Kosten der Vergangenheit und die Einkommenssituation in der Gemeinde und wird jährlich für jede Gemeinde veröffentlicht. Text
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