Berufszugang / Die ZiviltechnikerInnen / EU/EWR EU/EWR-Dienstleister:innenMit der Novelle des Ziviltechnikergesetzes 2007 wurde u.a. die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU umgesetzt. Nach wie vor können dennoch Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaates bzw. der Schweiz nur unter bestimmten Voraussetzungen Planungsleistungen in Österreich erbringen. Nähere Informationen zur Planungsberechtigung.
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