ZT-Informationen / Service / Mitteilungen der Kammer Ansprüche von ZiviltechnikerInnen bei Geburt eines KindesAuf Anregung des Ausschusses der Ziviltechnikerinnen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (bAIK) werden in diesem Leitfaden wichtige Informationen für ZiviltechnikerInnen (ZT) im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes dargestellt. Der Leitfaden enthält auch zahlreiche Links zu den zuständigen Stellen, bei denen weiterführende Informationen eingeholt werden können. Der Leitfaden steht auf der bAIK-Homepage als Download zur Verfügung:
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