ZT-Informationen / Service / Mitteilungen der Kammer Informationspflichten für DienstleistungserbringerInnen - gilt auch für ZiviltechnikerInnenWird von einem/einer ZiviltechnikerIn eine grenzüberschreitende Dienstleistung angeboten, obliegt ihm/ihr eine gewisse Informationspflicht gegenüber dem/der DienstleistungsempfängerIn. Damit Sie Ihrer Informationspflicht gesetzmäßig nachkommen können, wurde seitens der Bundeskammer ein Musterblatt zusammengestellt.
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