ZT-Informationen / Service / Urkundenarchiv

Urkundenarchiv

Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen wurde ermächtigt, ein elektronisches Urkundenarchiv der Ziviltechniker/innen zu errichten. In diesem Archiv gespeicherte elektronische Urkunden gelten explizit als Original ("Originalfiktion") mit derselben vollen Beweiskraft wie Papierurkunden. Darüber hinaus wird normiert, dass die Führung der Archive in Vollziehung der Gesetze, also hoheitlich erfolgt. Die zur Einstellung der Urkunden berechtigten Ziviltechniker/innen fungieren als Organe des Rechtsträgers (Amtshaftung). Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und des Datenschutzes ist der Zugriff auf das Archiv streng reglementiert und es müssen alle Transaktionen lückenlos protokolliert werden.

Informationen zum Urkundenarchiv finden Sie hier.

Hier kommen Sie direkt zum zt:archiv.

Hintergrund:
Mit dem Berufsrechtsänderungsgesetz 2006 (BRÄG 2006) wurde vom BMJ ergänzend zum E-Government Gesetz (E-GovG) der gesetzliche Rahmen für eine rechtsverbindliche papierlose Kommunikation mit Behörden und Gerichten ebenso wie für den täglichen Geschäftsverkehr implementiert.


Zurück zur Übersicht


Beitrag drucken